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Informationen von A - Z

Hier finden Sie die Informationen alphabetisch geordnet.

Aufgaben der Eltern

Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass

  • sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule,
  • sie die schulischen Bedürfnisse ihres Kindes wahrnehmen und ihm zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen,
  • sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen,
  • sie sich an Vereinbarungen halten,
  • sie sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den Unterricht der Klassenlehrperson oder denjenigen einer Kollegin / eines Kollegen betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden.

Aufgaben der Lehrpersonen

Zu den Aufgaben der Lehrpersonen gehört, dass

  • sie mit dem Kind die Ziele gemäss dem Lehrplan erreicht, resp. Das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert,
  • sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vorschläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen für die gemeinsame Weiterarbeit treffen,
  • sie stets das Kind und dessen Förderung in den Vordergrund stellt,
  • sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt,
  • sie das Gespräch klar und zielgericht plant und durchführt.

Heimatliche Sprache und Kultur

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Unterricht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag. Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse. Im Internet finden Sie weitere Informationen: www.pz.bs.ch/unterricht/hsk

Jahresplan

Kopfläuse

Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen
auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.

In den Schulen treten immer wieder Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die
Klassenlehrperson sofort informiert werden. Wir werden dann entsprechende Merkblätter
verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie die Haare
Ihres Kindes in den nächsten Tagen regelmässig. Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt
und behandelt wird, desto einfacher ist er in den Griff zu bekommen.

Merkblätter:
Informationsblatt "Läuse"
Broschüre "Kopfläuse? - weg damit!"
Behandlung

Weitere Informationen:
www.gesundheitsdienste.bs.ch

www.lausinfo.ch

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich.Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.

Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lern-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt.

Private elektronische Medien

Die Nutzung von privaten elektronischen Medien durch Schülerinnen und Schüler ist wie folgt geregelt: während der Schulzeit sind sie weder hör- noch sichtbar (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrperson)

Schulbesuche

  • Es finden keine offiziellen Besuchstage statt. Sie sind jedoch herzlich eingeladen, unseren Unterricht zu besuchen.
  • Bitte melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Lehrperson an.
  • Damit sich Kinder und Lehrpersonen in Ruhe kennenlernen können, bitten wir Sie, in den ersten Klassen mit den Besuchen einige Wochen zuzuwarten.

Schulzahnpflege

Einmal pro Jahr werden die Zähne der Kinder in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.riehen.ch/schulzahnpflege

Urlaub

  • Pro Jahr hat Ihr Kind Anrecht auf zwei Tage Familienurlaub, sogenannte 'Jokertage', während der ganzen Primarschulzeit also auf 12 Tage.
  • Es ist möglich, alle zwölf Jokertage im gleichen Jahr zu beziehen.
  • Informieren Sie bitte die Klassenlehrperson spätestens vierzehn Tage im Voraus, wenn Sie Familienurlaub beziehen möchten. Kommen Sie bitte in der Schule vorbei, um das Familienurlaubsformular zu unterschreiben.
  • Terminlich gebundene Ereignisse wie z.B. Umzug, Beerdigung und Hochzeit von Familienangehörigen gelten nicht als Familienurlaub. Sie müssen der Lehrperson rechtzeitig im Voraus mitgeteilt werden. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten wenn möglich in die Freizeit gelegt werden.

Versicherung bei Schulunfall

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt:

  • auf dem direkten Schulweg
  • während des ordentlichen Schulbetriebs
  • in Lagern
  • während Exkursionen und Schulreisen
  • während des Besuchs der Tagesstrukturen

Die Schulunfallversicherung des Kantons Basel-Stadt sieht folgende Leistungen vor:

  • im Invaliditätsfall: CHF 250‘000.- (mit einer Progression von 350%)
  • im Todesfall: CHF 10‘000.-

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel, Telefon 061 269 81 11

Znüni

Eine gesunde Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Kinder gestärkt durch den Tag gehen können. Wir wollen in den Kindergärten etwas dazu beitragen. Deshalb bitten wir Sie, Ihrem Kind ein zuckerfreies und fettarmes Znüni mitzugeben.