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Artikelaktionen

Informationen von A - Z

Hier finden Sie die Informationen alphabetisch geordnet.

Abmelden bei Krankheit

Kindergarten

Bitte melden Sie ihr Kind bis spätestens am Morgen um 08.15 Uhr über «Klapp» ab.
Wenn Ihr Kind bis 8.30 Uhr nicht im Kindergarten ankommt und von Ihnen keine Abmeldung vorliegt, wird sich die Lehrperson bei Ihnen melden.

Primarschule

Melden Sie Ihr Kind bei unvorhergesehenen Absenzen bis spätestens 07.45 Uhr über «Klapp» ab.
Wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommt und wir auch keine Abmeldung erhalten haben, werden wir Sie anrufen. 

Tagesstruktur

Geht Ihr Kind in die Tagesstruktur, wird Ihr Kind bei der Abmeldung über «Klapp» automatisch auch in der Tagesstruktur abgemeldet.

Adressänderungen

Adress- oder Telefonnummer Änderungen melden Sie bitte frühzeitig der Klassenlehrperson, welche diese dem Sekretariat sowie der TS weiterleitet. Benützen Sie dazu das Adressänderungsformular.

Arztbesuch

Grundsätzlich sollten Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit wahrgenommen werden. Vorhersehbare Arztbesuche, die nicht ausserhalb der Schulzeit stattfinden können, müssen vorgängig der Lehrperson angekündigt werden.

Aufgaben der Eltern

Zu den Aufgaben der Eltern gehört, dass

  • sie Interesse zeigen für ihr Kind in der Schule,
  • sie die schulischen Bedürfnisse ihres Kindes wahrnehmen und ihm zu Hause ein geeignetes Lernumfeld zur Verfügung stellen,
  • sie pünktlich zu vereinbarten Terminen erscheinen,
  • sie sich an Vereinbarungen halten,
  • sie sich mit Fragen, Anliegen und Problemen, welche die Klasse, den Unterricht der Klassenlehrperson oder denjenigen einer Kollegin / eines Kollegen betreffen, direkt an die betreffende Lehrperson wenden

Aufgaben der Lehrpersonen

Zu den Aufgaben der Lehrperson gehört, dass

  • sie mit dem Kind die Ziele gemäss dem Lehrplan erreicht, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert
  • sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt, als Fachperson Vorschläge zum Erreichen dieses Zieles anbietet und klare Abmachungen für die gemeinsame Weiterarbeit trifft
  • sie stets das Kind und dessen Förderung in den Vordergrund stellt
  • sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt
  • sie das Gespräch klar und zielgerichtet plant und durchführ

Dispensation

Bei Schüler/innen, die den (Sport-)unterricht länger als drei Wochen nicht besuchen können, muss der Privatarzt/die Privatärztin einen Antrag an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst einreichen. Zudem bitten wir die Eltern, die Klassenlehrperson über die Dispensation/Krankheit in Kenntnis zu setzen.

Dolmetscher

Damit Eltern, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, an Elternabenden oder bei Elterngesprächen folgen können, organisieren wir, sofern verfügbar, gerne DolmetscherInnen.

Bitte wenden Sie sich dafür an die Lehrperson oder an die Schulleitung.

Elternabende

Zu Beginn des Schuljahres werden Sie von Klassenlehrperson zu einem Elternabend eingeladen, an welchem Sie wichtige Informationen erhalten. Während dem Schuljahr können zusätzlich auch thematische Elternanlässe stattfinden.

Die Elternabende sind obligatorisch

Fragen, Anregungen, Konflikte

Es ist uns ein grosses Anliegen, dass der Kontakt zwischen Eltern, Lehrpersonen und Behörden offen, ehrlich, direkt und respektvoll ist.
Ihre Ansprechperson ist in erster Linie die zuständige Lehr- oder Fachperson. Bitte nehmen Sie, bei Fragen, Anregungen und Problemen direkt mit ihr Kontakt auf.

Falls das Gespräch zu keiner Klärung oder Einigung führt, kann die Schulleitung beigezogen werden.

Förder- und Unterstützungsangebote

Unsere Schulischen Heilpädagoginnen (SHP) stehen für Integrative Schulische Förderung (ISF) zur Verfügung. Sie betreuen Kinder mit speziellen Bedürfnissen und beraten deren Klassenlehrpersonen. Im Bedarfsfall wird auch Logopädie und Psychomotorische Förderung oder Therapie erteilt. Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, erhalten Deutsch-Förderunterricht (DaZ).
ISF, Logopädie, Psychomotorik und DaZ sind Teil unseres Förderangebotes und finden innerhalb der normalen Unterrichtszeit statt. Der zeitliche Umfang wird individuell festgelegt und die Eltern werden durch die Klassenlehrperson informiert

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage der Fachstelle Förderung und Integration.

 

 

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden während eines Jahres aufbewahrt

  • Wir empfehlen, alle Jacken, Turnsachen und Znüniboxen mit dem Namen Ihres Kindes anzuschreiben.
  • Kleider, Turnzeug u.ä. werden im Parterre der Schulhauseingänge sowie im Eingangsbereich der Turnhallen gesammelt.
  • Wertsachen und Uhren werden beim Schulhauswart H.P. Mahrer abgegeben.

 

Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen - Porträt

Porträt der Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen:

Schuljahr 2024/2025

Hausaufgaben/ Hausaufgabentreff

Lehrpersonen erteilen und überprüfen die Hausaufgaben. Für die Erledigung ist das Kind verantwortlich. Wir bitten Sie, die Hausaufgaben Ihres Kindes nicht zu korrigieren. Sie sind für die Lehrpersonen eine wichtige Rückmeldung, ob das Kind den im Unterricht vermittelten Schulstoff verstanden hat.

Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind einen geeigneten Platz und ein ruhiges Umfeld für die Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung stellen und es allenfalls zur Sorgfalt anhalten

Der Hausaufgabentreff findet donnerstags im NMG-Raum statt und wird von Zivi geleitet.

Heimatliche Sprache und Kultur

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes. HSK-Unterricht gibt es im Kanton Basel-Stadt in 35 Sprachen. Der Unterricht findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Unterrichtszeit in öffentlichen Schulen statt. Im HSK-Unterricht werden Kinder aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe, zusammen unterrichtet. Der HSK-Unterricht wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereinen angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag. Sie erhalten von der Klassenlehrperson die Anmeldeunterlagen für die HSK-Kurse. Im Internet finden Sie weitere Informationen: www.pz.bs.ch/unterricht/hsk

Hochdeutsch

Kindergarten
Im Kindergarten wird der Dialekt gepflegt. Die Kinder sollen aber auch erste Erfahrungen mit Hochdeutsch (Standardsprache) sammeln können. Dialekt und Hochdeutsch werden gleichwertig angewandt. Wie diese Vorgabe in Ihrem Kindergarten konkret umgesetzt wird, wird Ihnen die Lehrperson am Eltemabend mitteilen.

Primarschule
Die Unterrichtssprache ist Hochdeutsch.

Jahresplan

Klapp Kommunikation an unserem Standort

Kommunikation zwischen Schule (inkl. Tagesstruktur) und Eltern ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für gute Bildung.

Mit "Klapp" wurde eine Lösung entwickelt, die eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. "Klapp" ist eine einfache, sichere Kommunikationslösung und geht sparsam mit Daten um, welche in der Schweiz gelagert und verschlüsselt übermittelt werden. Sensible und persönliche Daten werden jedoch nicht über Klapp mit Ihnen ausgetauscht, das geschieht nach wie vor persönlich.

"Klapp" wurde im Vorfeld der Einführung an unserem Schulstandort in zwei Klassen getestet. 
Die Rückmeldungen der Testklassen haben uns dazu bewogen "Klapp" auf alle Klassen und die Kindergärten auszuweiten.

Wir freuen uns sehr, Ihnen diese einfache, digitale Lösung zur Kommunikation zwischen Eltern und Schule anzubieten und wünschen Ihnen viel Spass mit dem neuen Kommunikationsmittel.

Tritt Ihr Kind neu am Schulstandort Wasserstelzen ein, erhalten Sie einen persönlichen Code, mit welchem Sie sich registrieren können

Kopfläuse

Läusebefall hat nichts mit schlechter Hygiene zu tun und kommt sehr häufig vor. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kopf zu Kopf Kontakt, in seltenen Fällen
auch durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.

In den Schulen treten immer wieder Kopfläuse auf. Wenn Ihr Kind Kopfläuse hat, sollte die
Klassenlehrperson sofort informiert werden. Wir werden dann entsprechende Merkblätter
verteilen. Anschliessend sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Kontrollieren Sie die Haare
Ihres Kindes in den nächsten Tagen regelmässig. Je früher ein Befall mit Läusen entdeckt
und behandelt wird, desto einfacher ist er in den Griff zu bekommen.

Merkblätter:
Informationsblatt "Läuse"
Broschüre "Kopfläuse? - weg damit!"
Behandlung

Weitere Informationen:
www.gesundheitsdienste.bs.ch

www.lausinfo.ch

Lehrplan 21

Alle Informationen zum Lehrplan 21 finden Sie unter folgendem Link:

https://www.lehrplan21.ch/

Lerncoaching

Unser Lehrperson Herr Zeugin hat die Ausbildung zum Lerncoach absolviert und unterstützt das Lernen der Kinder.

Themen: Motivation, Selbsteinschätzung, Lernstrategien, Selbstverantwortung, Prüfungskompetenz, Konzentration etc.

Dienstag Lerncoaching 14:00-15:00 Uhr

Medikamenteneinnahme

Sollte Ihr Kind aufgrund einer akuten oder chronischen Krankheit auf eine Medikamenteneinnahme angewiesen sein, möchten wir Sie bitten die Vereinbarung über Medikamenteneinnahme auszufüllen

Merkblätter und Richtlinien zu ansteckenden Krankheiten

Damit Sie sich rasch und korrekt über spezielle Erkrankungen oder Gefahren informieren können, hat der Medizinischen Diensten Basel-Stadt eine Liste von Merkblättern erstellt.

Merkblätter

Richtlinien über den Besuch der Schule, des Kindergartens und der Kita bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall

Gesundheit und Prävention in der Schule

Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit attestierten Lernstörungen (z.B. Legasthenie oder Dyskalkulie), Sprachstörungen (z.B. Störung des Redeflusses) oder Behinderungen (z.B. Sehbehinderung) unterliegen grundsätzlich den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Massstäben der Leistungserhebung und -bewertung. Sie haben aber Anspruch auf eine differenzierte Beurteilung und auf Nachteilsausgleich.Dies bedeutet, dass im Einzelfall abgeklärt wird, wie eine Schülerin / ein Schüler mit einer solchen Störung oder Behinderung bewertet wird, so dass daraus keine Nachteile für die schulische Entwicklung resultieren.

Als Eltern eines betroffenen Kindes müssen Sie der Schulleitung mittels eines Attests einer offiziell anerkannten Institution mitteilen, dass bei Ihrem Kind eine Lern-/ Sprachstörung oder Behinderung vorliegt. Wenden Sie sich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes, wenn Sie dazu Fragen haben. Alle weiteren Schritte werden mit Ihnen sowie den Lehr- und Fachpersonen besprochen und festgelegt

Pausenzeiten

Zeiten für grosse Pausen:

Vormittag
10:15 - 10:45 Uhr 
Nachmittag
14:45 - 15:00 Uhr 

Private elektronische Medien

Die Nutzung von privaten elektronischen Medien durch Schülerinnen und Schüler ist wie folgt geregelt: während der Schulzeit sind sie weder hör- noch sichtbar (Ausnahmen in Absprache mit der Lehrperson)

Schulbesuche

  • Es finden keine offiziellen Besuchstage statt. Sie sind jedoch herzlich eingeladen, unseren Unterricht zu besuchen.
  • Bitte melden Sie Ihren Besuch bis spätestens am Vortag direkt bei der Lehrperson an.
  • Damit sich Kinder und Lehrpersonen in Ruhe kennenlernen können, bitten wir Sie, in den ersten Klassen mit den Besuchen einige Wochen zuzuwarten

Schulferien und schulfreie Tage

Eine aktuelle Übersicht der Schulferien und den schulfreien Tagen finden Sie auf der Homepage des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

 

Schulhausordnung

In den Wassi-Regeln sind die Regeln im Schulgebäude, auf dem Pausenplatz, dem Handy und den Umgang untereinander aufgeführt. 

In Bilder haben die Schülerinnen und Schüler unsere Regeln dargestellt. 

Schulzahnpflege

Einmal pro Jahr werden die Zähne der Kinder in der Schulzahnpraxis kontrolliert (ohne Röntgenbilder). Dabei werden auch bestehende Füllungen kontrolliert, ein kieferorthopädisches Screening durchgeführt, sowie die altersgemässe Gebissentwicklung beurteilt. Zudem erhalten die Kinder Informationen über eine professionelle Zahnpflege und gesunde Ernährung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.riehen.ch/schulzahnpflege

Schulweg

  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind den Schulweg möglichst selbständig erleben zu lassen. Bewegung, Luft und soziale Erfahrungen bereichern den Schulalltag.
  • Unser Schulhausareal ist Fussgängerzone. Davor gilt ein absolutes Halteverbot! Jedes Auto, welches auf dem Trottoir anhält, gefährdet alle ankommenden Kinder.
  • Trottinette, Rollschuhe und Ähnliches sind auf dem Schulweg erlaubt. Trottinette gehören in die Trottinettständer. Rollschuhe und Ähnliches werden ins Klassenzimmer getragen. 
  • Ab der 4. Klasse können die Kinder mit dem Velo zur Schule kommen. Alle Velos werden im Velokeller parkiert. 
  • Sicherheit auf dem Schulweg

Unterrichtszeiten Primarschule

1. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montag- oder 
Dienstagnachmittag:            14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Halbklassenunterricht)

2. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Freitagnachmittag:                14.00 Uhr – 15.45 Uhr

3. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montag- und 
Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 16.30 Uhr

4. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montag-, Dienstag und 
Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 15.45 Uhr

Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 16.30 Uhr

5. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Donnerstagnachmittag:        14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Freitagnachmittag:                14.00 Uhr – 15.45 Uhr

Dienstagnachmittag:               14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Religionsunterricht)

6. Klassen
Montag bis Freitag:               08.00 Uhr – 12.15 Uhr
Montagnachmittag:               14.00 Uhr – 16.30 Uhr
Donnerstagnachmittag:         14.00 Uhr – 15.45 Uhr

Freitagnachmittag:               14.00 Uhr – 15.45 Uhr (Religionsunterricht)

Für die 5. und 6. Klassen gilt:
Schülerinnen und Schüler, die den Religionsunterricht nicht besuchen, haben an dem betreffenden Nachmittag frei.

Urlaub

  • Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern, bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Der Familienurlaub kann einzeln oder am Stück bezogen werden. Eine Erweiterung ist nicht möglich. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf den Schulbetrieb und beziehen Sie den Familienurlaub nicht gesamthaft am Ende der Schulzeit Ihres Kindes.

    Familienurlaube müssen spätestens 14 Tage vor dem Bezug der Klassenlehrperson angemeldet und mit Unterschrift auf einem Kontrollblatt in der Schule, resp. dem Kindergarten bestätigt werden.

    Anzahl Tage für Familienurlaub sind im Kindergarten und der Primarschule unterschiedlich:

    Kindergarten
    Pro Kindergartenjahr können fünf Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zehn Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

    Primarschule
    Pro Schuljahr können zwei Tage Familienurlaub bezogen werden (einzeln oder zusammen). Es ist möglich, alle zwölf Tage im gleichen Jahr zu beziehen.

    Zusätzliche Urlaubsgesuche aufgrund von ausserordentlichen Familienereignissen, Arztbesuchen, Feiern religiöser Gemeinschaften, Wohnungswechsel, Anlässe von Vereinen, etc. stellen Sie bitte mindestens 14 Tage im Voraus ein Urlaubsgesuch. Das entsprechende Formular können Sie auch über die Klassenlehrperson Ihres Kindes oder das Sekretariat beziehen. Über die Gewährung entscheidet die Schulleitung.

    Bitte legen Sie Arzt- und Zahnarztbesuche wenn möglich in die Freizeit

Versicherung bei Schulunfall

Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe in Riehen oder Bettingen besuchen. Die Versicherung gilt:

  • auf dem direkten Schulweg
  • während des ordentlichen Schulbetriebs
  • in Lagern
  • während Exkursionen und Schulreisen
  • während des Besuchs der Tagesstrukturen

Die Schulunfallversicherung des Kantons Basel-Stadt sieht folgende Leistungen vor:

  • im Invaliditätsfall: CHF 250‘000.- (mit einer Progression von 350%)
  • im Todesfall: CHF 10‘000.-

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel, Telefon 061 269 81 11

Zeugnis und Lernbericht

Zwischen Januar und März erhalten Sie den Lernbericht Ihres Kindes und eine Einladung zum Standortgespräch, an dem Sie diesen Lernbericht und weitere relevante Themen mit der zuständigen Lehrperson Ihres Kindes besprechen.
Im ersten Jahr des Kindergartens erhalten Sie den Lernbericht und die Einladung zum Standortgespräch erst im Mai oder Juni.

Die Kindergartenkinder erhalten kein Zeugnis, sondern am Ende der Kindergartenzeit eine Bestätigung des Kindergartenbesuches. 
Von der EK bis zur 4. Klasse erhalten die Kinder am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem die schulischen Leistungen mit Prädikaten (zum Beispiel «Grundanforderungen erreicht») beurteilt werden.
Ab der 5. Klasse werden Noten gesetzt.
In der 6. Primarklasse werden zwei Zeugnisse ausgestellt. Diese beiden Zeugnisse entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule.

Znüni

Eine gesunde Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Kinder gestärkt durch den Tag gehen können. Wir wollen in den Kindergärten etwas dazu beitragen. Deshalb bitten wir Sie, Ihrem Kind ein zuckerfreies und fettarmes Znüni mitzugeben. 

 

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