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Schulrat

Jede Schule hat ihren eigenen Schulrat. Er ist mit fünf bis sieben Personen aus Politik und Gesellschaft besetzt und hat die Aufgabe, die Schule zu begleiten und zu beraten. Im Schulrat sind auch ein Mitglied der Schulleitung und des Lehrerkollegiums vertreten.

Aufgaben

Der Schulrat kann von jeder betroffenen Person zur Vermittlung bei einem die Schule betreffenden Problem angefragt werden, wenn im direkten Schulumfeld keine Klärung gefunden werden konnte. Er versucht, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Gelingt keine Einigung, gibt er eine Lösungsempfehlung zu Handen der Schulleitung ab. 

Die Präsidentin oder der Präsident und die schulexternen Mitglieder des Schulrats haben zusätzlich die folgenden Aufgaben und Befugnisse:

  • Sie besuchen regelmässig die Schule, insbesondere den Unterricht, die Elternabende und die Schulanlässe und verschaffen sich dadurch einen Einblick in die Arbeit der Schule.
  • Rückmeldungen zu ihren Eindrücken richten sie an die Lehrperson und die Schulleitung.
  • Sie stellen Anträge an die Schulleitung oder die Leitung der Gemeindeschulen.
  • Sie können Schulthemen von allgemeinem Interesse bei den zuständigen Stellen zur Sprache bringen.
  • Sie verfassen zu Händen des Gemeinderats der Standortgemeinde jährlich einen gemeinsamen kurzen schriftlichen Bericht über ihre Arbeit.